Kreditlexikon
Abstattungskredit
Einmalkredit, eingeräumter Kreditvertrag, über den man nur einmal verfügen kann und der nach der Inanspruchnahme nur mehr zurückbezahlt und nicht wieder ausgenützt werden darf.
Annuität
Gleichbleibende Tilgungsrate einer Schuld bzw. eines Kredites, die sich aus Zinsen und einem Anteil des rückzuzahlenden Kapitals zusammensetzt.
Annuitätenzuschuss
Art der Wohnbauförderung, bei der die einzelnen Bundesländer Zuschüsse zur Rückzahlung von Bankdarlehen leisten. Die Höhe der Annuitätenzuschüsse nimmt mit der Laufzeit zumeist ab. Aufstockung Bei Bedarf eines höheren Finanzierungsvolumens kann ein schon bestehender Kredit unter der Berücksichtigung aller Kriterien erhöht werden. Meist ist damit auch eine Laufzeitänderung verbunden.
Blankokredit
Kredit ohne dingliche Sicherheiten.
Bonität
Bringt zum Ausdruck, ob ein Kreditinstitut die persönlichen Voraussetzungen des Kunden (Kreditwürdigkeit) und die Fähigkeit eines Kreditnehmers (Kreditfähigkeit), seinen Verbindlichkeiten termingerecht nachzukommen, genügend hoch einschätzt, um einen Kredit einzuräumen.
Bürgschaft bzw. Bürge
Der Bürge haftet wie der Kreditnehmer für die gesamte Schuld. Die Bank kann bei Fälligkeit sofort an den Bürgen herantreten und Zahlung begehren.
Darlehen
Im Unterschied zum Kredit kommt es bei einem Darlehen zu einem Vertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer erst durch die tatsächliche Übergabe des Darlehensvertrages, man spricht von einem Realvertrag. Ein Kreditvertrag wird hingegen beriets durch bloße Willensübereinstimmung (Annahme eines Angebotes) rechtskräftig, hier spricht man von einem Konsensualvertrag.
Darlehenshypothek
Grundbücherlich durch eine Festbetragshypothek sichergestelltes, langfristiges Darlehen; zur Finanzierung von Liegenschaftskäufen, Um- und Neubauten, Maschinen und sonstigen Investitionen. die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden Raten. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem Schätzwert des Objektes.